Die Idee
Die Idee für eine Bürgerstiftung Peine ist nichtneu. Immer wieder diskutierten Bürger und politische Mandatsträger in vergangenen Jahren die Möglichkeit, auf diese Weise sinnvolle Maßnahmen im Landkreis voranzutreiben. Zudem entspricht es der Erfahrung vieler Notare, dass immer mehr Erblasser die Frage stellen, wem sie ihr Geld vermachen sollen. Gemeinnützige Zwecke gibt es zwar viele. Aber eine Bürgerstiftung bietet den zusätzlichen Vorteil, dass sie Vorhaben im unmittelbaren Umfeld der Erblasser fördert. So ist es gerade bei einer Zustiftung zu Lebzeiten möglich, die positiven Wirkungen unmittelbar in Augenschein zu nehmen. Die Bürgerstiftung Peine ist unabhängig von politischen Institutionen. Ihr gehören keine geborenen Vertreter von Landkreis, Stadt oder Gemeinden an. Um sie „in Gang zu setzen“, wurde schon bei der Gründung im Stiftungsgeschäft ein Gründungskuratorium festgelegt, das aus Vertretern unterschiedlicher Institutionen bestand.
Gründungskuratorium
Die Gründung erfolgte am 9. Juni 2005. Die Amtszeit des Gründungskuratoriums betrug drei Jahre; 2008 wurde erstmalig das Kuratorium durch die Stifterversammlung gewählt. Das bedeutet: Allein die Stifter bestimmen, wer den Stiftungsvorstand wählt und beaufsichtigt –denn das sind die Hauptaufgaben des Kuratoriums. Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie den Zustifterinnen und Zustiftern, d.h. aus Personen, die mindestens 1.000 Euro zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung endet mit Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt der Stiftung oder Zustiftung. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung verlängert sich pro zusätzlich gestifteter 500 Euro um je 1 Kalenderjahr. Personen, die insgesamt (in einem Betrag oder in mehreren Einzelbeträgen) 10.000 Euro oder mehr gestiftet oder zugestiftet haben, gehören der Stifterversammlung auf Lebenszeit an. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererblich. Juristische Personen können der Stifterversammlung nur unter der Bedingung und so lange angehören, als sie eine natürliche Person zu ihrem Vertreter in der Stifterversammlung bestellen. Juristische Personen, die insgesamt (in einem Betrag oder in mehreren Einzelbeträgen)10.000 Euro oder mehr gestiftet oder zugestiftet haben, gehören der Stifterversammlung für die Dauer von 50 Jahren (gerechnet ab Eingang des 1. Teilbetrages) an. Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen kann der/die Erblasser(in) in der Verfügung von Todes wegen eine natürliche Person bestimmen, die der Stifterversammlung angehören soll. Dem von der Stifterversammlung im Jahr 2008 gewählten Stiftungskuratorium gehören folgende Personen an:
- Superintendentin Christa Gerts-Isermeyer (Vorsitzende)
- Hartmut Meyer (stellv. Vorsitzender)
- Friedhelm Behrens
- RA und Notar Jürgen Beil
- Jürgen Hösel
- Ludwig Knolle
- Cornelia Könneker
- Jürgen Korth
- RA und Notar Hans-Hinrich Munzel
- Erich Neuhaus († 11.04.2009)
- Dr. Peter Schroer
- Rita Stahl (seit 11.06.2009)
- Holger Willies
Vertreter potentieller Geber:
- Industrieverein für Peine und Umgebung e. V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Stadt und Kreis Peine e.V.
- Niedersächsisches Landvolk, Kreisverband Peine;
Vertreter potentieller Empfänger:
- Sozialverband Deutschland e.V., Kreisverband Peine,
- Kulturring Peine e. V.
- Kirchenkreis Peine
- Dekanat Peine
Vertreter von Spezialisten und Beratern:
- Steuerberaterverband Niedersachsen, Sachsen-Anhalt e. V., OV Peine,
- Verein Peiner Rechtsanwälte e. V.
- Sparkassenstiftung für den Kreis Peine
- Kreissparkasse Peine
Die Gründung erfolgte am 9. Juni 2005.
Die Amtszeit des Gründungskuratoriums betrug drei Jahre; danach wurde das Kuratorium durch die Stifterversammlung gewählt. Das bedeutet, allein die Stifter bestimmen, wer den Stiftungsvorstand wählt und beaufsichtigt – denn das sind die Hauptaufgaben des Kuratoriums.
Stifterversammlung
Die Stifterversammlung besteht aus den Stifterinnen und Stiftern sowie den Zustifterinnen und Zustiftern, d. h. aus Personen, die mindestens 1.000 Euro zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung endet mit Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Zeitpunkt der Stiftung oder Zustiftung. Die Zugehörigkeit zur Stifterversammlung verlängert sich pro zusätzlich gestifteter 500 Euro um je 1 Kalenderjahr. Personen, die insgesamt (in einem Betrag oder in mehreren Einzelbeträgen) 10.000 Euro oder mehr gestiftet oder zugestiftet haben, gehören der Stifterversammlung auf Lebenszeit an. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererblich. Juristische Personen können der Stifterversammlung nur unter der Bedingung und so lange angehören, als sie eine natürliche Person zu ihrem Vertreter in der Stifterversammlung bestellen. Juristische Personen, die insgesamt (in einem Betrag oder in mehreren Einzelbeträgen) 10.000 Euro oder mehr gestiftet oder zugestiftet haben, gehören der Stifterversammlung für die Dauer von 50 Jahren (gerechnet ab Eingang des 1. Teilbetrages) an. Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen kann der/die Erblasser(in) in der Verfügung von Todes wegen eine natürliche Person bestimmen, die der Stifterversammlung angehören soll.
Vorstand
Die „praktische Arbeit“ wird durch den Vorstand verantwortet und vorgenommen. Ihm gehören an
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Ebeling, Lehrbeauftragter an der Universität Hannover, ehemals Vorstandsmitglied der Stadtwerke Hannover, Telefon: 05171/10892
- Dipl.-Volkswirt Stefan Honrath, Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA), Leiter des Unternehmensbereichs Kommunikation der Kreissparkasse Peine, gleichzeitig geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung Peine,
Telefon: 05171/505990, - Dipl.-Verwaltungswirt Wilhelm Laaf, ehemals Gemeindedirektor der Gemeinde Edemissen,
Telefon: 05171/82615.
Sie stehen jeweils für Beratungen und Rückfragen sowie für Vorträge vor jeglichen Gremien und Institutionen zur Verfügung. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und ohne jegliche Aufwandsentschädigungen.
Zweck der Bürgerstiftung
Die Zwecke der Bürgerstiftung Peine sind bewusst breit angelegt. Sie soll
a) Bildung und Erziehung (auch Maßnahmen zur Verbreitung ökonomischen und unternehmerischen Wissens),
b) Jugend- und Altenhilfe,
c) mildtätige Zwecke,
d) Kunst, Kultur und Denkmalpflege,
e) Wissenschaft und Forschung,
f) Umwelt- und Naturschutz,
g) Heimat- und Landschaftspflege, traditionelles Brauchtum und Völkerverständigung,
h) Sport und Gesundheit
zum Wohl der im Landkreis Peine lebenden Menschen nachhaltig selbstlos fördern und entwickeln.
Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb des Landkreises Peine gefördert werden, wenn die dahinter stehenden Aktivitäten zu einem wesentlichen Teil aus dem Landkreis Peine oder von Personen, die im Landkreis Peine wohnhaft sind, ausgehen.
In den ersten Jahren ihres Bestehens hat sich die Bürgerstiftung Peine auf Projekte in den Bereichen Jugendhilfe und Prävention konzentriert. Denn gerade bei den begrenzten Mitteln in der Anfangszeit der Bürgerstiftung erschien es Vorstand und Kuratorium sinnvoll, nicht nach dem Gießkannenprinzip alle Förderbereiche zu berücksichtigen, sondern sich auf einen besonders wichtigen Bereich zu konzentrieren. Gleichwohl wird in der Zukunft mit zunehmenden Stiftungsmitteln sich das Förderspektrum sukzessive erweitern. Das bislang umfangreichste Förderprojekt betrifft die Bereitstellung eines gesunden Schulfrühstücks für die Kinder einer Peiner Förderschule (Pestalozzi-Schule). Dieses Projekt wird mit mehreren Kooperationspartnern finanziert und umgesetzt.
Wichtig für die Bürgerstiftung ist das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger. Insofern geht die Bitte an alle Menschen im Landkreis Peine, die Idee voranzutreiben und dem Vorstand die Möglichkeit zu geben, bei den unterschiedlichsten Institutionen, Vereinen und Gremien die Idee der Bürgerstiftung vorstellen zu können. Wenn jemand sich für eine Zustiftung oder die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung interessiert, kann er sich direkt an jedes der drei Vorstandsmitglieder unter deren privaten Telefonnummern wenden. Sie stehen ähnlich wie die Bürgerstiftung als Menschen im Peiner Land für Menschen im Peiner Land zur Verfügung.
Postanschrift
Celler Straße 25 | 31224 Peine
Mail: buergerstiftung@peine.de
Web: www.buergerstiftung-peine.de
Kontonummer 334466 bei der
Kreissparkasse Peine (BLZ 252 500 01)

